Redaktion

Arbeitszeugnis: Was Unternehmen beachten müssen

Redaktion
Redaktion
veröffentlicht am 20.6.2025

Ein rechtssicheres, klar formuliertes Arbeitszeugnis ist für Unternehmen weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Es ist ein zentrales Kommunikationsmittel, das das Arbeitgeberimage prägt und zugleich rechtliche Fallstricke birgt. Besonders im Bereich der Zeitarbeit, in dem Arbeitnehmer*innen in kurzer Abfolge verschiedene Kundeneinsätze absolvieren, kommt der professionellen Erstellung von Arbeitszeugnissen eine strategische Bedeutung zu; dabei trägt der*die Arbeitgeber*in die Verantwortung für die rechtssichere Ausstellung und Formulierung des Zeugnisses.

Bedeutung von Arbeitszeugnissen im B2B-Umfeld

Arbeitszeugnisse sind im B2B-Umfeld von zentraler Bedeutung, da sie für Arbeitnehmer*innen als entscheidende Referenz im Bewerbungsprozess dienen. Sie dokumentieren die Leistungen, Fähigkeiten und das Verhalten des*der Arbeitnehmers*Arbeitnehmerin während des Arbeitsverhältnisses und geben potenziellen Arbeitgeber*innen einen umfassenden Einblick in die Qualifikationen und die Arbeitsweise des*der Bewerbers*Bewerberin. Verschiedene Zeugnissen, wie etwa Zwischenzeugnisse oder Abschlusszeugnisse, spielen dabei eine wichtige Rolle für die Karriereentwicklung, da sie die berufliche Entwicklung und die Bewertung der Arbeitsleistung über verschiedene Stationen hinweg dokumentieren. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist dabei besonders wertvoll, da es nicht nur die übertragenen Aufgaben, sondern auch die Art der Zusammenarbeit und die erreichten Ergebnisse widerspiegelt. Arbeitgeber*innen kommt im B2B-Kontext eine besondere Verantwortung zu, da ein sorgfältig erstelltes Arbeitszeugnis das Image des Unternehmens prägt und die Chancen des*der Arbeitnehmers*Arbeitnehmerin auf dem Arbeitsmarkt maßgeblich beeinflusst. Arbeitnehmer*innen haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder unter bestimmten Umständen, wie etwa bei einem Wechsel innerhalb des Unternehmens, auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden kann. Die Rolle des Arbeitszeugnisses als Nachweis für Leistungen und Verhalten macht es zu einem unverzichtbaren Bestandteil jeder Bewerbung und unterstreicht die Bedeutung einer professionellen Zeugniserstellung im B2B-Bereich, wobei insbesondere die Art und Weise, wie Mitarbeitende arbeiten, als zentrales Kriterium im Zeugnis bewertet wird.

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Jede*r Arbeitnehmer*in hat gemäß § 109 Gewerbeordnung einen klaren Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, sobald das Arbeitsverhältnis endet. Dieser Anspruch gilt unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis bestanden hat oder um welche Art der Beschäftigung es sich handelt. Arbeitnehmer*innen können selbst entscheiden, ob sie ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis wünschen. Während das einfache Arbeitszeugnis lediglich Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit enthält, bietet das qualifizierte Arbeitszeugnis eine umfassende Bewertung der Leistungen und des Verhaltens des*der Arbeitnehmers*Arbeitnehmerin. Diese differenzierte Bewertung ist besonders im Hinblick auf zukünftige Bewerbungen von großer Bedeutung, da sie potenziellen Arbeitgeber*innen einen detaillierten Eindruck von den Fähigkeiten und der Arbeitsweise des*der Bewerbers*Bewerberin vermittelt. Der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis stellt sicher, dass die Leistungen und das Verhalten des*der Arbeitnehmers*Arbeitnehmerin im Rahmen des Arbeitsverhältnisses angemessen dokumentiert werden.

Sollte es zu Problemen bei der Ausstellung oder beim Inhalt des Zeugnisses kommen, können Arbeitnehmer*innen ihre Ansprüche auch rechtlich durchsetzen.

Rechtliche Grundlagen und Arbeitgeberpflichten

Nach § 109 GewO haben Arbeitnehmer*innen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Dieses muss inhaltlich wahrheitsgemäß, wohlwollend und klar verständlich formuliert sein, um dem Arbeitnehmer keine unnötigen Nachteile für seine weitere berufliche Laufbahn zu bereiten. Ein Zeugnis darf keine versteckten Hinweise enthalten, die dem weiteren beruflichen Werdegang schaden könnten. Irreführende oder unzutreffende Angaben sind ebenso unzulässig wie die Verwendung von Geheimcodes oder versteckten negativen Bewertungen in der Zeugnissprache. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine klare und verständliche Sprache zu wählen, die die tatsächlichen Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers sachlich und fair widerspiegelt. Arbeitgeber*innen haben dabei zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis zu wählen. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält eine umfassende Bewertung von Leistung und Verhalten und ist üblicher, da es eine vollständige Leistungs- und Verhaltensbeurteilung beinhaltet. Die Dauer der Beschäftigung ist dabei ein wichtiger Bestandteil eines qualifizierten Zeugnisses, da sie die Kontinuität und Zuverlässigkeit des*der Mitarbeiters*Mitarbeiterin dokumentiert. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist regelmäßig der Auslöser für den Zeugnisanspruch. Die Ausstellung und die Fristen von Arbeitszeugnissen unterliegen den rechtlichen Grundlagen, insbesondere den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die die Verjährung und Verwirkung von Ansprüchen regeln.

Rechte der Mitarbeitenden und juristische Rahmenbedingungen

Mitarbeitende haben Anspruch auf ein Zeugnis – auch bei kurzen Anstellungen. Die Frist zur Ausstellung liegt in der Regel bei zwei Wochen. Verstöße gegen diesen Anspruch können vor dem Arbeitsgericht geklärt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit zur Korrektur, sollte das Zeugnis sachlich fehlerhaft oder abwertend sein. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Zeugnisansprüche beträgt drei Jahre. Die Einhaltung der Fristen ist für die Durchsetzung des Zeugnisanspruchs entscheidend. Die Bedeutung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für den Zeugnisanspruch ist hervorzuheben, insbesondere §195 BGB zur regelmäßigen Verjährungsfrist und §199 BGB zum Beginn der Frist. Urteile und das Urteil des Bundesarbeitsgerichts spielen bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten um Arbeitszeugnisse eine wichtige Rolle, da sie die Anforderungen an die Bewertung und Dokumentation der Arbeitsleistungen festlegen. Bei Konflikten kann die Unterstützung durch eine*n Rechtsanwalt*Rechtsanwältin hilfreich sein. Das Recht auf ein Zeugnis und die Durchsetzung von Ansprüchen, etwa bei Konflikten um Arbeitszeugnisse, sind im Arbeitsrecht geregelt; Beratung und Unterstützung durch Gewerkschaften oder Anwälte*Anwältinnen können helfen, diese Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Zeugnistypen und ihre Einsatzbereiche

Im Unternehmensalltag gibt es verschiedene Arten von Arbeitszeugnissen, die je nach Anlass und Bedarf ausgestellt werden.

  • Einfaches Zeugnis: Dokumentiert lediglich Art und Dauer der Tätigkeit. Geeignet für kurzfristige Arbeitsverhältnisse.

  • Qualifiziertes Zeugnis: Enthält eine differenzierte Bewertung von Leistung und Verhalten und spielt insbesondere bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine zentrale Rolle für die weitere Karriere.

  • Zwischenzeugnis: Bei Positionswechseln, Vorgesetztenwechseln oder auf Wunsch ausgestellt. Hilfreich für Bindung und Motivation von Mitarbeitenden. Das Zwischenzeugnis ist besonders bei laufenden Arbeitsverhältnissen von Bedeutung, etwa bei Veränderungen im Aufgabenbereich oder bei geplanten Veränderungen im Beschäftigungsverhältnis.

  • Ausbildungszeugnis: Speziell für Auszubildende zur Dokumentation des Lernfortschritts und Verhaltens.

Jede dieser Zeugnisarten erfüllt unterschiedliche Anforderungen und bietet dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Qualifikationen und Erfahrungen im jeweiligen Kontext optimal darzustellen.

Besonderheiten in der Zeitarbeit

In der Zeitarbeit müssen Zeugnisse vor allem die Tätigkeit beim Personaldienstleister abbilden. Einzelne Kundeneinsätze dürfen erwähnt, jedoch nicht bewertet werden, da die Verantwortung für die Beurteilung allein beim*bei der Vertragsarbeitgeber*in liegt. Um eine aussagekräftige Gesamtdarstellung zu gewährleisten, sollten Aufgabenvielfalt und Flexibilität der eingesetzten Fachkräfte differenziert beschrieben werden.

Inhalt und Form: Was gehört in ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte bestimmte inhaltliche und formale Anforderungen erfüllen, um sowohl den gesetzlichen Regelungen als auch den Erwartungen von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen gerecht zu werden. Zu den wesentlichen Inhalten zählen:

  • Einleitung mit Personaldaten und Zeitraum, wobei die vollständige und korrekte Angabe aller relevanten Daten unerlässlich ist.

  • Positions- und Aufgabenbeschreibung, wobei die Tätigkeiten des*der Mitarbeiters*Mitarbeiterin vollständig und in der richtigen Reihenfolge dargestellt werden sollten.

  • Beurteilung von Leistung, Arbeitsweise, Fachkenntnissen und Engagement; die Bewertung der Arbeitsleistungen ist dabei ein zentrales Element. Die Bewertung der Arbeit, der Arbeitsweise, der Arbeitsmenge, der Arbeitsergebnisse, des Engagements, des Dienstes und ob der*die Mitarbeiter*in etwa “arbeitete stets” zuverlässig war, sind Teil der Leistungsbeurteilung; dabei wird explizit beurteilt, wie Mitarbeitende arbeiten und ihre Aufgaben erfüllen.

  • Die Formulierung “übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit” wird als positives Bewertungskriterium genutzt.

  • Soziales Verhalten im Umgang mit Vorgesetzten, Kolleg*innen, Mitarbeitenden und ggf. Kund*innen; die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten, Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen ist für die Sozialbeurteilung besonders relevant. Die Rolle des*der Mitarbeiters*Mitarbeiterin bei der Teamarbeit und die Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeiter*innen werden ebenfalls bewertet.

  • Die Bewertung der Arbeitsverhältnisse und die Erfüllung der Aufgaben zu unserer Zufriedenheit sind wichtige Bestandteile.

  • Die Formulierung “vollen Zufriedenheit” dient als Bewertungsmaßstab für die Gesamtleistung.

  • Die rechtliche Relevanz der Beurteilungen im Zeugnis ist zu beachten, da sie im Streitfall vor Gericht überprüft werden können.

  • Die Mindestanforderungen an Inhalt und Form eines Zeugnisses sind gesetzlich geregelt und müssen eingehalten werden.

  • Die abschließende Formulierung mit “alles Gute” ist ein gängiger Standardabschluss.

  • Ein Hinweis auf besondere Leistungen oder Umstände kann im Zeugnis aufgenommen werden, um individuelle Aspekte hervorzuheben.

  • Die Bedeutung des qualifizierten Arbeitszeugnisses für die Karriereentwicklung sowie die Rolle von Zeugnissen im Bewerbungsprozess sollte nicht unterschätzt werden.

  • Ort, Datum, Unterschrift der ausstellenden Führungskraft; der*die Arbeitgeber*in trägt die Verantwortung für die Ausstellung und Bewertung des Zeugnisses.

Arbeitgeber*innen sollten darauf achten, dass das Zeugnis frei von Fehlern und unzutreffenden Angaben ist, um den*die Arbeitnehmer*in nicht zu benachteiligen. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und die Orientierung an der aktuellen Rechtsprechung sind unerlässlich, um ein rechtssicheres und faires Zeugnis zu gewährleisten.

Zeugnissprache: Klarheit statt Code

Auch wenn bestimmte Formulierungen sich etabliert haben, ist Vorsicht geboten. Die präzise Formulierung ist entscheidend für die Bewertung im Zeugnis und beeinflusst maßgeblich die Wahrnehmung der Arbeitsleistung. Formulierungen wie „zu unserer vollen Zufriedenheit“ oder „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ stehen für sehr gute bis exzellente Leistungen, während Aussagen wie „Er/Sie bemühte sich…“ als abwertend gelten. Empfehlenswert ist eine direkte, klare Ausdrucksweise ohne verschlüsselte Botschaften, um Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Die Verwendung eines Geheimcodes, also versteckter oder doppeldeutiger Formulierungen, ist unzulässig – die Sprache im Zeugnis muss klar und eindeutig sein. Typische Beispiele für Formulierungen und Beurteilungen sind etwa: “Er arbeitete stets zu unserer vollen Zufriedenheit” oder “Sie erfüllte die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit”. Es gibt zahlreiche Beispiele und Beurteilungen für Formulierungen, die sich an den jeweiligen Leistungen und dem Verhalten orientieren.

Digitale Erstellung von Arbeitszeugnissen

Die digitale Erstellung von Arbeitszeugnissen gewinnt in Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Moderne Softwarelösungen ermöglichen es, Arbeitszeugnisse effizient und fehlerarm zu erstellen, indem relevante Daten aus dem Personalmanagement automatisch übernommen werden. Dies spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch die Fehlerquote bei der Übertragung von Angaben und Formulierungen. Ein weiterer Vorteil: Die Kosten für Papier, Druck und Versand entfallen, was insbesondere bei einer größeren Anzahl von Arbeitszeugnissen zu einer spürbaren Kostenersparnis führen kann.

Ein Beispiel aus der Praxis: Unternehmen nutzen digitale Vorlagen, in die die individuellen Angaben des*der Mitarbeiters*Mitarbeiterin automatisch eingefügt werden. So können qualifizierte Arbeitszeugnisse schnell und standardisiert erstellt werden, ohne auf die notwendige Individualisierung zu verzichten.

Trotz dieser Vorteile müssen Unternehmen bei der digitalen Erstellung von Arbeitszeugnissen auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen achten. Die Sicherheit der personenbezogenen Daten und der Schutz vor unbefugtem Zugriff sind essenziell. Zudem ist zu beachten, dass das fertige Arbeitszeugnis weiterhin in Papierform mit Originalunterschrift ausgestellt werden muss, da digitale Zeugnisse rechtlich noch nicht anerkannt sind. Die digitale Erstellung bietet somit eine effiziente Unterstützung im Prozess, ersetzt aber nicht die gesetzlichen Vorgaben für die Ausstellung des Zeugnisses.

FAQs für Unternehmen

  • Wann muss ein Zeugnis ausgestellt werden? – Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder auf Wunsch als Zwischenzeugnis.

  • Ist ein Zeugnis ohne Schlussformel schlechter? – Juristisch nein, in der Praxis kann es negativ interpretiert werden.

  • Wie lange darf die Ausstellung dauern? – In der Regel maximal zwei Wochen.

  • Muss das Zeugnis unterschrieben sein? – Ja, handschriftlich und mit Funktionsangabe.

  • Was tun bei Unstimmigkeiten? – Gespräch suchen, ggf. anwaltlich prüfen lassen.

  • Dürfen negative Aussagen enthalten sein? – Nur, wenn sie sachlich belegt und relevant sind.

  • Sind Zeugnisse für alle Berufsgruppen gleich strukturiert? – Ja, Inhalte variieren jedoch je nach Position.

  • Was ist mit Freelancern oder Projektarbeit? – Kein gesetzlicher Anspruch, aber freiwillig möglich.

  • Gilt der Anspruch auch bei Kündigung in der Probezeit? – Ja, uneingeschränkt.

  • Kann man das Zeugnis per E-Mail verschicken? – Nein, nur postalisch in Papierform.

Fazit für die Praxis

Ein strukturiertes, rechtssicheres Arbeitszeugnis ist Pflicht und Chance zugleich. Es schützt Unternehmen vor juristischen Risiken, unterstützt die Arbeitgebermarke und dokumentiert professionelle Personalarbeit. Klare Formulierungen, standardisierte Prozesse und interne Sensibilisierung sind essenzielle Schritte zur Qualitätssicherung in der Zeugniserstellung – besonders in der dynamischen Welt der Zeitarbeit.

Auf der Suche nach einer Nachbesetzung?

Wer ein Arbeitszeugnis schreibt, hat in der Folge oft eine Stelle nachzubesetzen. Gemeinsam finden wir das richtige Talent!

Redaktion
Über den/die Autor*in

Redaktion

jobvalley ist dein Partner in Personalanfragen. Gemeinsam stellen wir für dich dein bestes Team auf. Finde Mitarbeitende für kurz- oder langfristige Einsätze auf allen Leveln – vom Studi bis zur Führungskraft.

Teile diesen Artikel