Redaktion

Berechnung Kurzarbeitergeld: Was Unternehmen wissen müssen

Redaktion
Redaktion
veröffentlicht am 26.8.2025

Die Berechnung Kurzarbeitergeld ist ein zentrales Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Krisenzeiten. Ob Lieferengpässe, Auftragsrückgänge oder pandemiebedingte Ausfälle – Kurzarbeit hilft Unternehmen, Personalkosten temporär zu senken und zugleich eingearbeitete Fachkräfte zu halten, wodurch Unternehmen ihre Kosten reduzieren können. In vielen Betrieben wird Kurzarbeit als arbeitsmarktpolitische Maßnahme eingesetzt, um Arbeitsplätze insbesondere bei schlechter Auftragslage zu sichern und Entlassungen zu vermeiden. Eine klare Regelung ist dabei entscheidend für die Einführung und Durchführung von Kurzarbeit. Die Leistungen des Kurzarbeitergeldes leisten einen wichtigen Beitrag zur sozialen Absicherung der Beschäftigten. Voraussetzung für eine reibungslose Abwicklung ist jedoch ein gründliches Verständnis der rechtlichen Grundlagen, der Voraussetzungen und der korrekten Berechnung für alle Betriebe, die diese Maßnahme nutzen. Die Kurzarbeit hat sowohl für Unternehmen als auch für die beschäftigten Arbeitnehmer*innen erhebliche finanzielle und arbeitsrechtliche Auswirkungen.

Was ist Kurzarbeitergeld?

Die Berechnung Kurzarbeitergeld basiert auf einer Lohnersatzleistung, also einer staatlichen Leistung, die von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Grundlage für die Berechnung sind das Arbeitsentgelt und der reguläre Lohn, die als Basis für die Höhe des Kurzarbeitergeldes dienen. Unternehmen können damit ihre Lohnkosten reduzieren, während Arbeitnehmer*innen einen Teil ihres Verdienstausfalls ersetzt bekommen. Der Leistungssatz beträgt in der Regel 60 % der Nettoentgeltdifferenz, bei Arbeitnehmer*innen mit Kindern 67 %, und die jeweiligen Leistungssätze können in einer Tabelle der Bundesagentur für Arbeit abgelesen werden. Die Steuerklassen und die Angaben auf der Lohnsteuerkarte beeinflussen die Höhe des Kurzarbeitergeldes maßgeblich. Arbeitnehmer*innen mit Kindern erhalten einen höheren Leistungssatz, um den finanziellen Ausgleich zu verbessern. Für die Berechnung sind das Nettoeinkommen und der Nettolohn entscheidend, wobei die Differenz des Nettoentgelts die Grundlage für die Leistungen bildet. Arbeitgeber*innen können freiwillig einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld zahlen, um den Einkommensverlust weiter abzumildern.

Mit einem Kurzarbeit-Abgaben-Rechner lassen sich die Abgaben und Kosten für Unternehmen einfach berechnen. Viele Unternehmen arbeiten mit Partner*innen zusammen, um die Berechnung und Abwicklung des Kurzarbeitergeldes zu optimieren. Ziel ist es, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden und den Erhalt der Belegschaft zu sichern.

Rechtliche Voraussetzungen für den Anspruch

Kurzarbeitergeld kann beantragt werden, wenn mindestens 10 % der Belegschaft einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 % haben. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist an bestimmte Voraussetzungen im Rahmen des jeweiligen Betriebes geknüpft. Der Arbeitsausfall muss auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen und vorübergehend sowie unvermeidbar sein. Weitere Voraussetzungen sind:

  • Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit

  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder mit den betroffenen Mitarbeitenden

  • Ordnungsgemäße Arbeitszeiterfassung und Lohnabrechnung

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes und die Anpassung des Arbeitsentgelts wirken sich direkt auf die Rentenversicherung und die Höhe des Beitrags aus.

Während der Kurzarbeit muss die Gehaltsabrechnung entsprechend angepasst werden, um die korrekten Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung zu berechnen. Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung wird von Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in zu gleichen Teilen getragen. Je nach Bundesland können unterschiedliche Regelungen für die Sozialversicherungsbeiträge und die Kirchensteuer gelten.

Die Regelungen zur Kurzarbeit können je nach Betrieb und aktueller Rechtslage unterschiedlich sein und müssen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden. Betriebe haben die Möglichkeit, die Einführung von Kurzarbeit im Rahmen der geltenden Regelungen individuell zu gestalten.

Berechnung des Kurzarbeitergeldes

Die Berechnung Kurzarbeitergeld basiert auf dem Unterschied zwischen dem Soll-Entgelt (vereinbartes Brutto ohne Kurzarbeit) und dem Ist-Entgelt (tatsächlich erzielter Verdienst in Kurzarbeit). Daraus ergibt sich die Nettoentgeltdifferenz. Das Kurzarbeitergeld beträgt:

  • 60 % der Nettoentgeltdifferenz (bzw. 67 % bei Mitarbeitenden mit mindestens einem Kind)

Die Berechnung erfolgt auf Basis fester Tabellenwerte, die von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellt werden. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bleiben außen vor. Auch Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) sind nicht in die Berechnung einzubeziehen.

Nebenjob und Kurzarbeitergeld: Was gilt für Nebentätigkeiten während der Kurzarbeit?

Viele Arbeitnehmer*innen fragen sich, ob sie während der Kurzarbeit einen Nebenjob aufnehmen dürfen und wie sich dies auf das Kurzarbeitergeld auswirkt. Grundsätzlich ist es erlaubt, während der Kurzarbeit einer Nebentätigkeit nachzugehen. Allerdings gibt es klare Regelungen, die sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber*innen kennen sollten, um finanzielle Nachteile oder Rückforderungen zu vermeiden.

Wird während der Kurzarbeit ein Nebenjob aufgenommen, muss der daraus erzielte Verdienst bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden. Die Agentur für Arbeit prüft dann, inwieweit das zusätzliche Einkommen auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Entscheidend ist, ob der Nebenjob bereits vor Beginn der Kurzarbeit bestand oder erst währenddessen aufgenommen wurde. Einkünfte aus einem bereits bestehenden Nebenjob bleiben in der Regel unberücksichtigt, während das Einkommen aus einem neuen Nebenjob auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird und somit die Höhe des ausgezahlten Kurzarbeitergeldes reduziert.

Für die korrekte Berechnung des Kurzarbeitergeldes empfiehlt sich die Nutzung eines Kurzarbeitergeld-Rechners. Mit einem solchen Rechner können Arbeitnehmer*innen alle relevanten Daten wie Bruttolohn, Steuerklasse, Anzahl der Kinder und den Verdienst aus dem Nebenjob eingeben. So lässt sich schnell und unkompliziert ermitteln, wie hoch das Kurzarbeitergeld nach Anrechnung des Nebenverdienstes tatsächlich ausfällt. Besonders wichtig ist dabei die genaue und vollständige Eingabe aller Daten, um eine realistische Berechnung zu erhalten und spätere Nachforderungen zu vermeiden.

Auch in Bezug auf die Sozialversicherung gibt es Besonderheiten: Während der Kurzarbeit bleiben Arbeitnehmer*innen grundsätzlich sozialversichert. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden jedoch nur für das während der Kurzarbeit erzielte Einkommen gezahlt. Für den Nebenjob gelten die üblichen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, abhängig von der Art und dem Umfang der Nebentätigkeit. Es ist daher ratsam, sich vor Aufnahme eines Nebenjobs bei der Agentur für Arbeit oder einem Steuerberater zu informieren, um alle Ansprüche und Pflichten im Blick zu behalten.

Zusammengefasst gilt: Wer während der Kurzarbeit einen Nebenjob ausüben möchte, sollte dies unbedingt der Agentur für Arbeit anzeigen und alle relevanten Daten in einen Kurzarbeitergeld-Rechner eingeben. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Kurzarbeitergeld korrekt berechnet wird und alle Ansprüche auf Sozialleistungen erhalten bleiben. Eine sorgfältige Planung und transparente Kommunikation helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden und die Vorteile der Kurzarbeit optimal zu nutzen.

Dauer und Höhe des Kurzarbeitergeldes

Die Dauer und Höhe des Kurzarbeitergeldes (KUG) sind für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen gleichermaßen von zentraler Bedeutung, wenn es um die Planung und Absicherung während der Kurzarbeit geht. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach der Nettoentgeltdifferenz, also dem Unterschied zwischen dem regulären Nettogehalt und dem während der Kurzarbeit erzielten Nettoentgelt. Die genaue Höhe des Kurzarbeitergeldes hängt dabei maßgeblich von der Steuerklasse, dem Bruttogehalt und der Anzahl der Kinder ab.

Um die individuellen Ansprüche zu ermitteln, empfiehlt sich die Nutzung eines Kurzarbeitergeld-Rechners. Solche Rechner, die auf den Tabellenwerten der Bundesagentur für Arbeit basieren, ermöglichen eine schnelle und unkomplizierte Berechnung des Kurzarbeitergeldes. Arbeitnehmer*innen sollten dabei alle relevanten Daten wie Steuerklasse, Bruttogehalt und Kinderfreibeträge korrekt eingeben, um ein realistisches Ergebnis zu erhalten. Auch Arbeitgeber*innen profitieren von diesen Tools, da sie die Berechnung des Kurzarbeitergeldes und die Planung der Lohnkosten erleichtern.

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich auf maximal 12 Monate begrenzt. In besonderen Situationen, wie etwa während der Corona-Krise, können durch Sonderregelungen abweichende Fristen gelten. Es ist daher ratsam, sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen bei der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Arbeitsagentur zu informieren. Die Dauer und Höhe des Kurzarbeitergeldes können zudem von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens und der jeweiligen Branche beeinflusst werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die sozialversicherungsrechtliche Behandlung: Für die ausgefallenen Arbeitsstunden müssen Arbeitgeber*innen weiterhin Beiträge zur Sozialversicherung leisten. Diese Beiträge wirken sich auf das letztlich ausgezahlte Nettogehalt aus und sollten bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt werden.

Sowohl die Anzeige des Arbeitsausfalls als auch der Antrag auf Kurzarbeitergeld müssen bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden. Arbeitnehmer*innen sollten ihre individuellen Ansprüche genau prüfen und sich bei Fragen an die Arbeitsagentur oder einen Kurzarbeitergeld-Rechner wenden, um ihre Rechte vollumfänglich wahrzunehmen. So können Unternehmen und Beschäftigte gemeinsam die Herausforderungen der Kurzarbeit meistern und finanzielle Einbußen bestmöglich abfedern.

Verfahren und Abrechnung

Der Antrag auf Kurzarbeitergeld erfolgt in zwei Schritten: Zuerst muss der Arbeitsausfall angezeigt werden, dann wird monatlich die Erstattung beantragt. Die Auszahlung des vollen Lohns erfolgt zunächst durch das Unternehmen. Die Agentur für Arbeit erstattet das Kurzarbeitergeld nachträglich. Die Lohnbuchhaltung muss die Arbeitszeitreduktion und das reduzierte Entgelt korrekt dokumentieren. Fehlerhafte Angaben führen zu Nachzahlungen oder Rückforderungen.

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Für ausgefallene Arbeitsstunden trägt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Der Krankenversicherungsbeitrag muss anteilig vom Unternehmen getragen werden. Die Regelungen hierzu können je nach Rechtslage (z. B. Sonderregelungen in Krisenzeiten) angepasst sein.

10 häufige Fragen von Unternehmen zur Berechnung Kurzarbeitergeld

  1. Welche Entgeltbestandteile werden bei der Berechnung berücksichtigt? – Nur das regelmäßige Bruttoentgelt ohne Einmalzahlungen oder Zuschläge.

  2. Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden? – In der Regel bis zu 12 Monate, in Ausnahmefällen bis zu 24 Monate.

  3. Wer erhält 67 % statt 60 %? – Mitarbeitende mit mindestens einem Kind im Haushalt.

  4. Muss Kurzarbeit mit Mitarbeitenden vereinbart werden? – Ja, entweder über den Betriebsrat oder durch individuelle Vereinbarungen.

  5. Wie oft kann der Antrag auf Kurzarbeit gestellt werden? – Jeden Monat neu, solange der Arbeitsausfall besteht, für maximal 12 Monate.

  6. Können Leiharbeitnehmende Kurzarbeitergeld erhalten? – Ja, seit einer Gesetzesänderung können auch Zeitarbeitnehmer*innen berücksichtigt werden.

  7. Was passiert bei Arbeitszeit auf Null? – In diesem Fall erhalten Mitarbeitende das volle Kurzarbeitergeld, ohne Ist-Entgelt.

  8. Müssen Unternehmen Sozialabgaben weiterzahlen? – Ja, anteilig. Die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung wird aber weitgehend von der BA übernommen.

  9. Was ist bei Urlaub und Krankheit? – Während Urlaub oder Krankheit besteht Anspruch auf das volle (nicht gekürzte) Entgelt.

  10. Wie schnell erfolgt die Erstattung durch die Agentur für Arbeit? – In der Regel innerhalb weniger Wochen nach Antragstellung.

Fazit: Gründliche Planung sichert Liquidität und Vertrauen

Die Berechnung Kurzarbeitergeld ist ein wirkungsvolles Mittel, um wirtschaftliche Engpässe sozialverträglich zu überbrücken. Für Arbeitgeber*innen ist es entscheidend, Prozesse sauber zu dokumentieren, rechtliche Vorgaben einzuhalten und Mitarbeitende transparent zu informieren. Nur so lassen sich Vertrauen, Effizienz und Rechtssicherheit in wirtschaftlich schwierigen Phasen gewährleisten.

Für einen positiven Ausblick

Lass uns gemeinsam die passenden Talente für deine nächsten Einsätze finden.

Redaktion
Über den/die Autor*in

Redaktion

jobvalley ist dein Partner in Personalanfragen. Gemeinsam stellen wir für dich dein bestes Team auf. Finde Mitarbeitende für kurz- oder langfristige Einsätze auf allen Leveln – vom Studi bis zur Führungskraft.

Teile diesen Artikel