Reminder: Der 1. April 2017 war der Stichtag des Inkrafttretens des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Bereits am 1. Juni 2016 beschloss das Bundeskabinett den fertigen Reformentwurf. Das AÜG setzt den rechtlichen Rahmen für die Überlassung von (Zeit-)Arbeitnehmern fest. Der Hintergrund ist, den sozialen Schutz von Zeitarbeitnehmern zu gewährleisten und diese vor einer möglichen Ausbeutung zu bewahren.
Stichtag in puncto AÜG
1. Oktober 2018: 18 Monate ist es nun her, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) im neuen Gewand in Kraft trat. Der hinzugefügte Absatz (1b im §1 AÜG) beinhaltet auch eben diesen Zeitraum von maximal 18 Monaten, in welchem Arbeitnehmer bei demselben Entleiher beschäftigt sein dürfen. Sofern der Student vorherige Einsatzzeiten vorweisen kann, sind diese anzurechnen — selbst dann, wenn der Einsatz über einen anderen Personaldienstleister lief. Ist der genannte Zeitraum erreicht worden, so darf der Student erst wieder nach drei Monaten und einem Tag beim selben Entleiher eingesetzt werden.
Warum Studenten sich lohnen?
Für das Unternehmen bedeutet dies aber nicht, dass eine Wartezeit von drei Monaten entsteht, denn Studitemps hilft dabei die offenen Stellen schnell zu besetzen, indem wir aus unserem Studentenpool effizient die geeigneten Nachfolger finden. Nach der Wartezeit kann der Student wieder beim Unternehmen eingesetzt werden. Die Wartezeit läuft bei einer Beendigung des Einsatzes des jeweiligen Studenten, wobei Urlaub, Krankheit oder eine Einplanung in Teilzeit zu keiner Unterbrechung führen. Für den Studenten wiederum besteht somit die Chance, bei einer anderen Gesellschaft des Entleihers zu jobben.
Anders als in der klassischen Zeitarbeitsbranche, bei der der Gedanke der Übernahme bzw. der Abmeldung des temporären Arbeitnehmers eine signifikante Rolle spielt, fällt dieser bei der Zusammenarbeit mit Studenten kaum ins Gewicht. Diese planen anders, arbeiten nicht primär auf eine Übernahme hin, sondern möchten vor allem Geld für ihr Studium verdienen sowie ihr Studentenleben finanzieren oder aber Praxiserfahrung sammeln. Studenten sind verfügbar für Tageseinsätze und kurzfristige Arbeitsverträge, so dass die dadurch bedingt häufigen Wechsel des Einsatzbetriebes und die entstehenden Einsatzpausen das Thema „Höchstüberlassungsdauer” gar nicht erst relevant werden lassen.
Studitemps Fazit: Die neue Reform macht flexibel und Studenten flexibler. Das Ziel der Studenten, die einem Nebenjob nachgehen, ist selten eine Betriebsübernahme. Vielmehr ist eine temporäre, kurzfristige Tätigkeit sowie die Flexibilität für ihre Jobauswahl ausschlaggebend. Laut einer Erhebung der Studie Fachkraft 2030 wünscht sich die deutliche Mehrheit der Studenten einen Job mit einer Dauer von unter 9 Monaten. So besteht für Sie Planungssicherheit, da sich der Status quo kaum ändert. Während wir den Studenten dabei helfen, ihr Leben zu finanzieren und ihren Job flexibel an ihren Alltag anzupassen, bieten wir den Unternehmen eine flexible und motivierte Personallösung, die auf jede Anforderung individuell zugeschnitten ist.