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Nebentätigkeit: Was ist erlaubt und worauf müssen Arbeitnehmer*innen achten?

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veröffentlicht am 16.9.2025

Immer mehr Menschen, insbesondere Arbeitnehmer*innen, gehen neben ihrer Hauptbeschäftigung einer Nebentätigkeit nach. Sei es aus finanziellen Gründen, wegen steigender Mieten, zur beruflichen Weiterentwicklung, zur Erfüllung von Familienwünschen oder um ein persönliches Hobby zum Nebenjob zu machen – die Beweggründe sind vielfältig. Doch was genau gilt als Nebentätigkeit, was ist erlaubt und welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten? Grundsätzlich können Arbeitnehmer*innen ihre Freizeit frei gestalten, jedoch gibt es bei Nebentätigkeiten bestimmte rechtliche Grenzen, die insbesondere im Arbeitsrecht zu beachten sind.

Was ist eine Nebentätigkeit?

Eine Nebentätigkeit ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Beschäftigung, die neben dem Hauptarbeitsverhältnis ausgeübt wird. In vielen Fällen regelt der Inhalt von Arbeitsverträgen durch spezielle Klauseln, ob und in welchem Umfang Nebentätigkeiten zulässig sind. Dazu zählen Minijobs, selbstständige Tätigkeiten, freiberufliche Arbeiten oder ehrenamtliches Engagement. Entscheidend ist, dass sie nicht im Widerspruch zum Hauptarbeitsvertrag steht und die vertraglich geregelte Arbeitszeit, Erholungszeiten oder Loyalitätspflichten nicht verletzt werden.

Rechtliche Grundlagen: Was das Arbeitsrecht zur Nebentätigkeit sagt

In Deutschland ist die Nebentätigkeit grundsätzlich erlaubt – das ergibt sich aus dem Grundrecht auf Berufsfreiheit (Art. 12 GG). Im Allgemeinen gelten jedoch arbeitsrechtliche Regelungen, die im Rahmen des Arbeitsvertrags oder Tarifvertrags (z.B. TVöD, TV-L) bestimmte Beschränkungen und Auflagen für Nebenbeschäftigungen vorsehen können. Arbeitgeber*innen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Beschränkungen vornehmen, wenn berechtigte Interessen des Betriebs, insbesondere die Erfüllung der Arbeitspflicht aus dem Hauptarbeitsvertrag, gefährdet sind. Diese Einschränkungen sollten jedoch vertraglich klar geregelt sein.

Darüber hinaus besteht ein berechtigtes Interesse der Arbeitgeber*innen an der Erfüllung der Arbeitspflicht und am Schutz seiner Wettbewerbsinteressen, weshalb Nebentätigkeiten im Einzelfall untersagt oder mit Auflagen versehen werden können.

Typische Gründe, warum eine Nebentätigkeit untersagt werden kann:

  • Konkurrenztätigkeit: Eine Tätigkeit bei einem*einer direkten Wettbewerber*in kann untersagt werden, wenn dadurch die Wettbewerbsinteressen der Arbeitgeber*innen beeinträchtigt werden.

  • Überlastung: Wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden (gemäß § 5 ArbZG) zwischen zwei Arbeitseinsätzen nicht eingehalten wird.

  • Verletzung der Treuepflicht: Wenn Betriebsgeheimnisse gefährdet sind oder Interessenkonflikte entstehen.

  • Gefahr für den Betrieb und die Erfüllung des Hauptarbeitsvertrags: Wenn die Nebentätigkeit die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Arbeitnehmer*innen beeinträchtigt oder eine Gefahr für den Betrieb darstellt.

Im Allgemeinen ist eine vollständige Untersagung von Nebentätigkeiten nicht zulässig, jedoch können Arbeitgeber*innen im Einzelfall Auflagen oder Beschränkungen erteilen, um die Erfüllung der Arbeitspflicht sicherzustellen.

Die Hauptarbeitgeber*innen spielen eine zentrale Rolle bei der Genehmigung und Überwachung von Nebentätigkeiten und kann im Rahmen der arbeitsvertraglichen Regelungen entsprechende Vorgaben machen.

Für Arbeitnehmende im öffentlichen Dienst und Beamte gelten besondere Regelungen, etwa im TVöD, TV-L oder nach § 97 ff. BBG, wobei die jeweiligen Nr. und Abs. der Gesetzestexte die Voraussetzungen und Verfahren zur Anzeige oder Genehmigung der Nebentätigkeit festlegen.

Die Möglichkeit, eine Nebenbeschäftigung oder einen zusätzlichen Job auszuüben, hängt von den rechtlichen Rahmenbedingungen, dem Entgelt und den arbeitsrechtlichen Pflichten ab. Arbeitnehmende sind verpflichtet, den Arbeitgeber*innen alle relevanten Informationen über die Nebentätigkeit mitzuteilen, da Informationspflichten bestehen und diese Informationen für die rechtliche Beurteilung der Nebenbeschäftigung entscheidend sind.

Ein typischer Fall aus der Praxis: Eine arbeitnehmende Person meldet seine Nebentätigkeit nicht an, obwohl dies laut Arbeitsvertrag vorgeschrieben ist – dies kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Abmahnung oder Kündigung führen.

Eine häufige Frage ist, wann eine Nebentätigkeit unzulässig ist und welche Folgen dies für Arbeitnehmer*innen haben kann, etwa bei Verstößen gegen die Arbeitspflicht oder das Wettbewerbsverbot. Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen betonen die Bedeutung der Erfüllung der Arbeitspflicht und den Schutz der Interessen des Arbeitgebers*der Arbeitgeberin im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten.

Arbeitszeitgesetz und Ruhezeiten: Grenzen der Belastbarkeit

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt klare Grenzen: Die maximale Arbeitszeit pro Tag beträgt in der Regel acht Stunden und darf nur in Ausnahmefällen auf bis zu zehn Stunden ausgeweitet werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt.

Die gesetzliche Obergrenze für die Wochenarbeitszeit liegt bei der sogenannten 48-Stundenwoche. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung, etwa durch Zeitausgleich oder besondere gesetzliche Bestimmungen.

Wer also neben einer 40-Stunden-Woche noch 20 Stunden jobbt, überschreitet häufig diese Grenze. Zudem muss die gesetzliche Ruhezeit zwischen zwei Einsätzen eingehalten werden. Das bedeutet: Wer abends in der Gastronomie jobbt, darf am nächsten Morgen nicht direkt wieder im Büro stehen, wenn keine elf Stunden Pause dazwischenliegen.

Steuerliche Behandlung von Nebentätigkeiten

Je nach Art und Umfang der Nebentätigkeit gelten unterschiedliche steuerliche Regelungen. Nebenverdienst aus Nebentätigkeiten unterliegt dabei bestimmten steuerlichen Vorgaben: Es gibt Freibeträge und Ausnahmen, zum Beispiel bei Aufwandsentschädigungen, die dafür sorgen können, dass ein Teil des Nebenverdienstes steuerfrei bleibt. Minijobs bis 556 Euro monatlich sind in der Regel pauschal versteuert und sozialversicherungsfrei. Selbstständige Tätigkeiten hingegen müssen über die Einkommensteuererklärung angemeldet werden und können zu Umsatzsteuerpflicht führen, sobald die Kleinunternehmergrenze überschritten wird.

Ehrenamtliche Tätigkeiten können unter Umständen durch eine Ehrenamtspauschale (bis zu 840 Euro jährlich) oder eine Übungsleiterpauschale (bis zu 3.000 Euro jährlich) steuerfrei bleiben.

Sozialversicherung: Versicherungspflicht prüfen

Nebenjobs können sozialversicherungspflichtig werden, insbesondere wenn mehrere Minijobs parallel ausgeübt werden oder das Einkommen aus der Nebentätigkeit regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet. Die Ausübung einer Nebentätigkeit kann dabei auch Auswirkungen auf den Arbeitsplatz und die sozialversicherungsrechtliche Stellung der Arbeitnehmer*innen haben. In solchen Fällen erfolgt die Abrechnung wie bei einem normalen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis inklusive Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Selbstständige oder nicht-selbstständige Nebentätigkeit: Was ist zu beachten?

Bei der Aufnahme einer Nebentätigkeit sollten Arbeitnehmer*innen genau prüfen, ob es sich um eine selbstständige oder nicht-selbstständige Tätigkeit handelt. Selbstständige Nebentätigkeiten, wie etwa die Gründung eines eigenen kleinen Unternehmens oder die freiberufliche Ausübung eines Berufs, bringen ein eigenes Unternehmerrisiko mit sich und erfordern eigenverantwortliches Handeln. Hierbei ist es besonders wichtig, die rechtlichen und steuerlichen Pflichten zu kennen, um keine Konflikte mit dem Hauptarbeitsvertrag oder den Interessen der Arbeitgeber*innen zu riskieren.

Nicht-selbstständige Nebentätigkeiten, wie ein klassischer Nebenjob mit festen Arbeitszeiten und klaren Weisungen, sind in der Regel leichter mit dem Hauptarbeitsverhältnis zu vereinbaren. Dennoch sollten Arbeitnehmer*innen auch hier sicherstellen, dass die Ausübung einer Nebentätigkeit nicht gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt oder die Leistungsfähigkeit im Hauptjob beeinträchtigt. Vor der Aufnahme empfiehlt es sich, die eigenen Pflichten zu prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit den Hauptarbeitgeber*innen zu halten, um die Interessen beider Seiten zu wahren.

Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst: Besondere Regelungen

Für Arbeitnehmer*innen im öffentlichen Dienst, insbesondere für Beamte und Tarifbeschäftigte, gelten bei Nebentätigkeiten spezielle Regelungen. Grundsätzlich besteht eine Anzeigepflicht gegenüber der Arbeitgeber*innen, das heißt, jede Nebentätigkeit, auch wenn sie unentgeltlich ausgeübt wird, muss gemeldet werden. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die Nebentätigkeit nicht mit den Interessen der Arbeitgeber*innen oder den dienstlichen Pflichten kollidiert.

Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind die Rahmenbedingungen für Nebentätigkeiten klar geregelt. Neben der Anzeigepflicht kann in bestimmten Fällen auch eine Genehmigung durch die Arbeitgeber*innen erforderlich sein, insbesondere wenn die Nebentätigkeit einen größeren Umfang annimmt oder die Hauptbeschäftigung beeinträchtigen könnte. Beschäftigte im öffentlichen Dienst sollten sich daher frühzeitig über die geltenden Regelungen informieren und die notwendigen Angaben machen, um ihre Rechte und Pflichten zu wahren und Konflikte mit dem Dienstherrn zu vermeiden.

Vorteile einer Nebentätigkeit

Trotz der rechtlichen Hürden bietet eine Nebentätigkeit viele Chancen:

  • Finanzielle Entlastung: Zusatzeinkommen zur Deckung laufender Kosten oder zum Sparen.

  • Berufliche Weiterentwicklung: Erwerb neuer Kompetenzen oder Aufbau eines Netzwerks in einer anderen Branche.

  • Selbstverwirklichung: Kreative oder soziale Tätigkeiten, die im Hauptjob keinen Raum finden. Karriereaufbau: Der Einstieg in die Selbstständigkeit kann über eine Nebentätigkeit vorbereitet werden.

Was Arbeitgeber*innen dürfen – und was nicht

Arbeitgeber*innen dürfen nicht pauschal jede Nebentätigkeit verbieten, wohl aber im Einzelfall die Zustimmung verweigern, etwa bei Wettbewerbsverstößen oder gesundheitlicher Überlastung der Arbeitskraft. Dabei spielt auch der Umfang der Nebentätigkeit eine wichtige Rolle bei der Beurteilung durch die Arbeitgeber*innen. Entscheidend ist dabei immer eine Abwägung zwischen den Interessen des Unternehmens und dem Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten.

Wer eine Nebentätigkeit ausüben möchte, sollte dies schriftlich beim Arbeitgeber anzeigen – auch wenn im Arbeitsvertrag keine explizite Genehmigungspflicht geregelt ist. Transparenz schafft Vertrauen und beugt Missverständnissen vor.

Folgen der unzulässigen Ausübung einer Nebentätigkeit

Wer eine Nebentätigkeit ohne die erforderliche Genehmigung der Arbeitgeber*innen ausübt oder gegen arbeitsvertragliche Regelungen verstößt, muss mit ernsthaften arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Zu den möglichen Folgen zählen Abmahnungen, die im Wiederholungsfall sogar in einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses münden können. Besonders kritisch wird es, wenn durch die Nebentätigkeit die Interessen der Arbeitgeber*innen verletzt werden, etwa durch eine Konkurrenztätigkeit oder die Gefährdung der Arbeitsleistung im Hauptjob.

Darüber hinaus können Arbeitgeber*innen Schadensersatz verlangen, wenn ihm durch die unzulässige Ausübung einer Nebentätigkeit ein finanzieller Schaden entsteht. Arbeitnehmer*innen sollten daher vor der Aufnahme einer Nebentätigkeit sorgfältig prüfen, ob alle arbeitsrechtlichen und vertraglichen Pflichten eingehalten werden. Eine offene Kommunikation und die Einholung der erforderlichen Genehmigung bieten Schutz vor unerwünschten Folgen und sichern das bestehende Arbeitsverhältnis ab.

FAQ: Die 10 meistgestellten Fragen zur Nebentätigkeit

  1. Muss ich meinem Arbeitgeber eine Nebentätigkeit melden? In der Regel ja, vor allem, wenn im Arbeitsvertrag eine entsprechende Anzeige- oder Genehmigungspflicht verankert ist.

  2. Darf mein Arbeitgeber meine Nebentätigkeit verbieten? Nur, wenn berechtigte Interessen des Unternehmens verletzt werden, etwa durch Wettbewerbstätigkeiten oder gesetzliche Vorschriften.

  3. Welche Tätigkeiten gelten als Nebentätigkeit? Alle entgeltlichen oder unentgeltlichen Tätigkeiten neben dem Hauptberuf: Minijobs, Selbstständigkeit, Ehrenamt etc. Ein Beispiel: Wer neben dem Hauptjob als Trainer in einem Sportverein arbeitet oder während des Urlaubs einen kurzfristigen Nebenjob annimmt, übt eine typische Nebentätigkeit aus.

  4. Wie viel darf ich steuerfrei hinzuverdienen? Bei Minijobs bis 556 Euro monatlich. Für Ehrenamtliche gelten besondere Pauschalen.

  5. Gilt die gesetzliche Ruhezeit auch für Nebentätigkeiten? Ja, die Ruhezeit von elf Stunden muss auch zwischen Haupt- und Nebenjob eingehalten werden.

  6. Was passiert bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz? Es drohen Bußgelder für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen sowie mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen.

  7. Muss ich Sozialversicherungsbeiträge zahlen? Ja, sobald die Nebentätigkeit sozialversicherungspflichtig wird – z. B. bei mehreren Minijobs oder höherem Einkommen.

  8. Kann ich eine Nebentätigkeit in Elternzeit ausüben? Ja, mit Zustimmung des Arbeitgebers*der Arbeitgeberin. Allerdings maximal 30 Stunden pro Woche.

  9. Gibt es Nebentätigkeiten, die generell verboten sind? Verboten sind Tätigkeiten, die gegen gesetzliche Regelungen oder Treuepflichten verstoßen.

  10. Was passiert, wenn ich eine Nebentätigkeit ohne Erlaubnis ausübe? Je nach Einzelfall droht eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall sogar die Kündigung.

Zusammenfassung: Das Wichtigste zur Nebentätigkeit

  • Nebentätigkeiten sind grundsätzlich erlaubt, aber an bestimmte rechtliche Vorgaben gebunden.

  • Die gesetzliche Ruhezeit und die maximale Arbeitszeit müssen eingehalten werden.

  • Arbeitgeber*innen dürfen Nebentätigkeiten nur in begründeten Fällen untersagen.

  • Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten sollten im Vorfeld geprüft werden.

  • Eine offene Kommunikation mit dem*der Arbeitgeber*in ist empfehlenswert und schafft Rechtssicherheit.

  • Minijobs, selbstständige Tätigkeiten und Ehrenämter fallen unter den Begriff der Nebentätigkeit.

  • Die Nebentätigkeit kann ein wertvoller Schritt zur beruflichen Neuorientierung oder Selbstverwirklichung sein.

  • Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorgaben können ernste Konsequenzen nach sich ziehen.

  • Eine schriftliche Genehmigung oder Bestätigung durch den*die Arbeitgeber*in bietet rechtliche Absicherung.

  • Wer sich gut informiert und alle relevanten Informationen zu Nebentätigkeiten berücksichtigt, kann als Arbeitnehmer*in von einer Nebentätigkeit in vielerlei Hinsicht profitieren.

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