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Rechtliche Änderungen und Entwicklungen in der Zeitarbeit

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veröffentlicht am 8.4.2025

Der Gesetzgeber hat für 2025 mehrere arbeitsrechtliche Regelungen angepasst, die sich direkt auf Unternehmen auswirken, die externe Mitarbeitende über Arbeitnehmerüberlassung beschäftigen. Wir beleuchten sichere Rechtsänderungen, Reformvorhaben und aktuelle Entwicklungen, die sich aus den Koalitionsverhandlungen ergeben. Neben einer klareren Regelung zur Einsatzdauer betreffen die (möglichen) Änderungen auch Vergütungsmodelle, Meldepflichten und die Fachkräftezuwanderung. Die Koalitionsverhandlungen haben wichtige Impulse geliefert – mit potenziellen Auswirkungen auf deinen Personaleinsatz. Wir zeigen dir, welche Änderungen bereits gelten – und welche noch in der politischen Diskussion stehen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Equal Pay nach 9 Monaten

Spätestens nach 9 Monaten ununterbrochenem Einsatz müssen Leiharbeitnehmer*innen die gleichen Arbeitsbedingungen und die gleiche Vergütung wie vergleichbare Festangestellte in deinem Unternehmen erhalten. Die 9-Monats-Regel gilt nur dann nicht, wenn ein wirksamer Branchentarifvertrag eine Abweichung vorsieht.

Unser Tipp: Dokumentiere Fristen und Lohnstrukturen besonders sauber, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Neue Lohnuntergrenze

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 12,82 € gilt seit dem 1. März 2025 für die Zeitarbeitsbranche ein neuer Branchenmindestlohn von 14,53 €. Das wirkt sich unmittelbar auf deine Personalkosten aus, wenn du externe Mitarbeitende über Dienstleister beziehst. Wir von jobvalley haben bereits im Vorfeld die nötigen Vorkehrungen getroffen und unsere Löhne entsprechend angepasst.

Fachkräfteeinwanderung (Stand Gesetzgebungsverfahren: offen / nicht beschlossen)

Im Rahmen der Fachkräfteeinwanderungsgesetze gibt es neue Erleichterungen, insbesondere im Beschleunigungsprozess und der Anerkennung von Qualifikationen. Zudem plant die CDU/CSU ein neues digitales Modell – die „Work-and-Stay-Agentur“, um die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte zu vereinfachen. Zudem ist vorgesehen, die Zeitarbeit für ausländische Fachkräfte zu öffnen, um dem demografischen Wandel zu begegnen. Ob auch Drittstaatsangehörige zugelassen werden, ist aktuell noch offen.


Maximale Überlassungsdauer (Stand Gesetzgebungsverfahren: offen / nicht beschlossen)

Es gibt politische Bestrebungen, die zulässige Einsatzdauer von Leiharbeitnehmer*innen von bisher 18 auf 24 Monate auszuweiten. Für dich bedeutet das: mehr Planungssicherheit beim Einsatz externer Kräfte – vorausgesetzt, du passt deine internen Abläufe und Verträge entsprechend an.

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Was bedeuten die Änderungen für dich als entleihendes Unternehmen?

Die neuen Regelungen zielen zwar nicht primär auf dein Unternehmen, betreffen dich aber unmittelbar – denn du bist für die korrekte Umsetzung mitverantwortlich, wenn du Personal über Arbeitnehmerüberlassung einsetzt. Hier sind die zentralen Punkte:

  • Bessere Chancen bei der Rekrutierung
    Höhere Löhne und klarere Rahmenbedingungen machen es einfacher, qualifizierte externe Mitarbeitende zu gewinnen – auch über Personaldienstleister.

  • Weniger Risiko bei längeren Einsätzen
    Durch die verlängerte Überlassungsdauer kannst du externe Fachkräfte länger einbinden, auch ohne gleich in eine Festanstellung zu gehen.

  • Mehr Verantwortung bei der Umsetzung
    Du musst sicherstellen, dass Fristen wie Equal Pay eingehalten, Einsätze korrekt dokumentiert und Meldepflichten erfüllt werden, auch wenn der Dienstleister formell verantwortlich ist.

Fazit: Frühzeitig handeln lohnt sich

Die gesetzlichen Änderungen bringen neue Chancen, aber auch zusätzlichen Handlungsbedarf. Wenn du externe Mitarbeitende über Arbeitnehmerüberlassung einsetzt, solltest du:

✔ Bestehende Verträge und Prozesse prüfen: Stimmen Einsatzdauer, Vergütungsstruktur und Equal-Pay-Fristen?

Digitale Tools nutzen, um Einsatzzeiten und Fristen automatisiert im Blick zu behalten

Den Dialog mit deinem Personaldienstleister suchen, um Verantwortlichkeiten klar zu regeln

Rechtzeitig reagieren, damit du flexibel bleibst und keine bösen Überraschungen erlebst

Wenn du Fragen hast oder Unterstützung bei der Umsetzung brauchst, stehen wir dir gerne beratend zur Seite.

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn du rechtlichen Rat für deine individuelle Situation benötigst, solltest du den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen.

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