Die wichtigsten Punkte im Überblick
Equal Pay nach 9 Monaten
Spätestens nach 9 Monaten ununterbrochenem Einsatz müssen Leiharbeitnehmer*innen die gleichen Arbeitsbedingungen und die gleiche Vergütung wie vergleichbare Festangestellte in deinem Unternehmen erhalten. Die 9-Monats-Regel gilt nur dann nicht, wenn ein wirksamer Branchentarifvertrag eine Abweichung vorsieht.
Unser Tipp: Dokumentiere Fristen und Lohnstrukturen besonders sauber, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Neue Lohnuntergrenze
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 12,82 € gilt seit dem 1. März 2025 für die Zeitarbeitsbranche ein neuer Branchenmindestlohn von 14,53 €. Das wirkt sich unmittelbar auf deine Personalkosten aus, wenn du externe Mitarbeitende über Dienstleister beziehst. Wir von jobvalley haben bereits im Vorfeld die nötigen Vorkehrungen getroffen und unsere Löhne entsprechend angepasst.
Fachkräfteeinwanderung (Stand Gesetzgebungsverfahren: offen / nicht beschlossen)
Im Rahmen der Fachkräfteeinwanderungsgesetze gibt es neue Erleichterungen, insbesondere im Beschleunigungsprozess und der Anerkennung von Qualifikationen. Zudem plant die CDU/CSU ein neues digitales Modell – die „Work-and-Stay-Agentur“, um die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte zu vereinfachen. Zudem ist vorgesehen, die Zeitarbeit für ausländische Fachkräfte zu öffnen, um dem demografischen Wandel zu begegnen. Ob auch Drittstaatsangehörige zugelassen werden, ist aktuell noch offen.
Maximale Überlassungsdauer (Stand Gesetzgebungsverfahren: offen / nicht beschlossen)
Es gibt politische Bestrebungen, die zulässige Einsatzdauer von Leiharbeitnehmer*innen von bisher 18 auf 24 Monate auszuweiten. Für dich bedeutet das: mehr Planungssicherheit beim Einsatz externer Kräfte – vorausgesetzt, du passt deine internen Abläufe und Verträge entsprechend an.