Die Rettung für den Sommer: Studierende in der vorlesungsfreien Zeit
Zweimal im Jahr ruht der Vorlesungsbetrieb an deutschen Hochschulen für mehrere Monate. Für die meisten Studierenden ist das die Zeit, um das Portemonnaie für das kommende Semester aufzufüllen und wertvolle Praxiserfahrung zu sammeln. Der große Vorteil für Sie als Arbeitgeber*in: Anders als während des Semesters (wo die sogenannte 20-Stunden-Regel greift), sind Studierende in den Ferien zeitlich extrem flexibel und können problemlos in Vollzeit eingesetzt werden.
Dank ihrer schnellen Auffassungsgabe und hohen Affinität zu digitalen Tools eignen sie sich hervorragend für ein rasches Onboarding. Sie übernehmen routiniert Urlaubsvertretungen im Office-Management, im Kundenservice, bei der Dateneingabe, in der Logistik oder im Einzelhandel – und sorgen so dafür, dass Ihre betrieblichen Abläufe reibungslos weiterlaufen.
Das ideale rechtliche Modell: Die 70-Tage-Regel (Kurzfristige Beschäftigung)
Wer bei dem Begriff "Minijob" nur an die 538-Euro-Grenze (ehemals 520 Euro) denkt, übersieht oft eine zweite, äußerst attraktive Variante des Minijobs: die kurzfristige Beschäftigung. Diese gesetzliche Regelung ist das ideale Konstrukt für den Einsatz von Ferienjobber*innen in Deutschland.
Die sogenannte 70-Tage-Regel besagt, dass eine Beschäftigung komplett sozialversicherungsfrei bleibt, wenn sie von vornherein vertraglich auf maximal drei Monate (am Stück) oder 70 Arbeitstage (bei Verteilung über das Jahr) pro Kalenderjahr befristet ist. Das Besondere und für Sie als Unternehmen Attraktivste daran: Die Höhe des Verdienstes spielt bei diesem Modell absolut keine Rolle.
Ein*e Student*in kann also in den Semesterferien sechs Wochen lang Vollzeit bei Ihnen arbeiten und dabei 2.500 Euro oder mehr im Monat verdienen – und dennoch fallen weder für Sie noch für das Talent Abgaben zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung an.
Auf einen Blick: Voraussetzungen für die 70-Tage-Regel
Vertragliche Befristung im Voraus: Max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr.
Keine Berufsmäßigkeit: Die Beschäftigung darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden (was bei eingeschriebenen Vollzeit-Studierenden gegeben ist).
100 % sozialversicherungsfrei: Keine Abgaben für Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in.
Lohnsteuerpflichtig: Die Abrechnung erfolgt über die Lohnsteuerklasse; eine Erstattung für Studierende ist oft über die jährliche Steuererklärung möglich.
Ihre wirtschaftlichen und operativen Vorteile
Für Unternehmen bedeutet die Nutzung der kurzfristigen Beschäftigung eine enorme finanzielle Entlastung. Da die regulären Sozialabgaben – die in der Regel rund 20 % auf das Bruttogehalt aufschlagen – komplett entfallen, reduzieren Sie Ihre Lohnnebenkosten drastisch. Sie zahlen lediglich den Bruttolohn, den gesetzlichen Unfallversicherungsbeitrag sowie geringe Umlagen.
Hohe Skalierbarkeit: Egal ob für drei Wochen oder drei Monate – Sie decken Personalengpässe in Vollzeit ab, was mit regulären 538-Euro-Kräften aufgrund der starren Verdienstgrenze schlichtweg unmöglich wäre.
Talent-Pipeline aufbauen: Eine Urlaubsvertretung ist oft der erste Berührungspunkt mit Ihrem Unternehmen. Aus einer Aushilfe im Sommer wird nicht selten eine langfristiger Werkstudent*in und später eine wertvolle Fachkraft.