Jacqueline Merklinger

Sommer, Urlaub und Ausfälle: Kurzfristige Beschäftigung mit Studierenden

Jacqueline Merklinger
Jacqueline Merklinger
veröffentlicht am 29.7.2026

Die Sommermonate sind für viele Unternehmen eine echte Zerreißprobe. Während die Stammbelegschaft ihren wohlverdienten Jahresurlaub antritt, läuft das Tagesgeschäft gnadenlos weiter. Hinzu kommen unvorhersehbare Krankheitsausfälle, die die verbleibenden Mitarbeiter*innen zusätzlich belasten. Überstunden und Frust im Team sind oft die unvermeidliche Folge, wenn Vakanzen nicht rechtzeitig gefüllt werden.

Die Lösung liegt jedoch oft näher als gedacht: Die anstehenden Semesterferien, die sogenannte vorlesungsfreie Zeit, bieten die perfekte Gelegenheit, hoch motivierte Studierende als temporäre Vollzeitkräfte an Bord zu holen. Erfahren Sie hier, warum diese Zielgruppe im Sommer ideal ist und wie Sie von den gesetzlichen Regelungen maximal profitieren.

Die Rettung für den Sommer: Studierende in der vorlesungsfreien Zeit

Zweimal im Jahr ruht der Vorlesungsbetrieb an deutschen Hochschulen für mehrere Monate. Für die meisten Studierenden ist das die Zeit, um das Portemonnaie für das kommende Semester aufzufüllen und wertvolle Praxiserfahrung zu sammeln. Der große Vorteil für Sie als Arbeitgeber*in: Anders als während des Semesters (wo die sogenannte 20-Stunden-Regel greift), sind Studierende in den Ferien zeitlich extrem flexibel und können problemlos in Vollzeit eingesetzt werden.

Dank ihrer schnellen Auffassungsgabe und hohen Affinität zu digitalen Tools eignen sie sich hervorragend für ein rasches Onboarding. Sie übernehmen routiniert Urlaubsvertretungen im Office-Management, im Kundenservice, bei der Dateneingabe, in der Logistik oder im Einzelhandel – und sorgen so dafür, dass Ihre betrieblichen Abläufe reibungslos weiterlaufen.

Das ideale rechtliche Modell: Die 70-Tage-Regel (Kurzfristige Beschäftigung)

Wer bei dem Begriff "Minijob" nur an die 538-Euro-Grenze (ehemals 520 Euro) denkt, übersieht oft eine zweite, äußerst attraktive Variante des Minijobs: die kurzfristige Beschäftigung. Diese gesetzliche Regelung ist das ideale Konstrukt für den Einsatz von Ferienjobber*innen in Deutschland.

Die sogenannte 70-Tage-Regel besagt, dass eine Beschäftigung komplett sozialversicherungsfrei bleibt, wenn sie von vornherein vertraglich auf maximal drei Monate (am Stück) oder 70 Arbeitstage (bei Verteilung über das Jahr) pro Kalenderjahr befristet ist. Das Besondere und für Sie als Unternehmen Attraktivste daran: Die Höhe des Verdienstes spielt bei diesem Modell absolut keine Rolle.

Ein*e Student*in kann also in den Semesterferien sechs Wochen lang Vollzeit bei Ihnen arbeiten und dabei 2.500 Euro oder mehr im Monat verdienen – und dennoch fallen weder für Sie noch für das Talent Abgaben zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung an.

Auf einen Blick: Voraussetzungen für die 70-Tage-Regel

  • Vertragliche Befristung im Voraus: Max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr.

  • Keine Berufsmäßigkeit: Die Beschäftigung darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden (was bei eingeschriebenen Vollzeit-Studierenden gegeben ist).

  • 100 % sozialversicherungsfrei: Keine Abgaben für Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in.

  • Lohnsteuerpflichtig: Die Abrechnung erfolgt über die Lohnsteuerklasse; eine Erstattung für Studierende ist oft über die jährliche Steuererklärung möglich.

Ihre wirtschaftlichen und operativen Vorteile

Für Unternehmen bedeutet die Nutzung der kurzfristigen Beschäftigung eine enorme finanzielle Entlastung. Da die regulären Sozialabgaben – die in der Regel rund 20 % auf das Bruttogehalt aufschlagen – komplett entfallen, reduzieren Sie Ihre Lohnnebenkosten drastisch. Sie zahlen lediglich den Bruttolohn, den gesetzlichen Unfallversicherungsbeitrag sowie geringe Umlagen.

  • Hohe Skalierbarkeit: Egal ob für drei Wochen oder drei Monate – Sie decken Personalengpässe in Vollzeit ab, was mit regulären 538-Euro-Kräften aufgrund der starren Verdienstgrenze schlichtweg unmöglich wäre.

  • Talent-Pipeline aufbauen: Eine Urlaubsvertretung ist oft der erste Berührungspunkt mit Ihrem Unternehmen. Aus einer Aushilfe im Sommer wird nicht selten eine langfristiger Werkstudent*in und später eine wertvolle Fachkraft.

Fazit & FAQ

Lassen Sie den Sommerurlaub Ihres Teams nicht zur Stressfalle werden. Mit studentischen Aushilfen in der kurzfristigen Beschäftigung decken Sie temporäre Ausfälle kosteneffizient und rechtssicher ab. Nutzen Sie die anstehenden Semesterferien und sichern Sie sich frühzeitig die besten Talente für Ihre Vakanzen. jobvalley unterstützt Sie dabei, autonom, digital und passgenau die richtigen Köpfe für Ihre Urlaubsvertretungen zu finden und übernimmt auf Wunsch die komplette administrative Abwicklung.

Jacqueline Merklinger
Über den/die Autor*in

Jacqueline Merklinger

Seit meinem Bachelorabschluss 2017 bin ich in den Bereichen Marketing und Redaktion tätig. Mal war ich selbstständig, mal Head of, mal als Marketing-Mitarbeiterin angestellt, und so habe ich in den letzten Jahren Einblicke in fast jeden Bereich der redaktionellen und marketingorientierten Arbeit erhalten. Seit 2022 setze ich dieses Wissen und meine Fähigkeiten nun bei jobvalley ein und betreue seit 2025 den Blog thematisch und strategisch.

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