1. Veranstalter und Geltungsbereich
Veranstalterin der Aktion ist die Studitemps GmbH, Im Mediapark 4a, 50670 Köln, (nachfolgend „jobvalley"). Diese Teilnahmebedingungen regeln abschließend die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Aktion „Talente werben Unternehmen" und für die Entstehung eines Bonusanspruchs. Abweichende oder ergänzende Regelungen sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausgewählte externe Mitarbeitende, die im Kalenderjahr des Eingangs der Empfehlung mindestens ein Arbeitsverhältnis mit jobvalley haben oder hatten.
Ein zum Zeitpunkt der Empfehlung ruhendes oder bereits beendetes Einzelarbeitsverhältnis, insbesondere bei wochenweiser Beschäftigung, steht der Teilnahme nicht entgegen. Ein weiteres oder erneutes Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung des Bonus ist nicht erforderlich.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Personen, die im Vertrieb von jobvalley tätig sind oder im Rahmen ihrer arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit mit der Kundengewinnung befasst sind.
3. Freiwilligkeit
Die Teilnahme an der Aktion ist ausdrücklich freiwillig und nicht Bestandteil der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit.
jobvalley erteilt im Rahmen der Aktion keine Weisungen hinsichtlich Ort, Zeit, Umfang oder Anzahl der Empfehlungen. Insbesondere besteht keine Verpflichtung, Betriebe gezielt aufzusuchen, Akquise zu betreiben oder eine bestimmte Anzahl von Empfehlungen auszusprechen.
Die Nichtteilnahme sowie Art und Umfang der Teilnahme haben keinerlei Auswirkungen auf die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit jobvalley.
4. Ablauf der Empfehlung
Das Talent macht einen Betrieb auf jobvalley aufmerksam und übermittelt den persönlichen Empfehlungslink bzw. QR-Code (digital oder ausgedruckt).
Der Betrieb füllt das Registrierungsformular selbst und über den persönlichen Link des Talents aus. Empfehlungen, die nicht über den persönlichen Link erfasst werden, sowie Formulare, die durch das Talent selbst ausgefüllt werden, begründen keinen Bonusanspruch.
jobvalley nimmt Kontakt zum Betrieb auf und prüft die Teilnahmevoraussetzungen sowie die Richtigkeit der Angaben (Verifizierung).
Das Talent stellt ausschließlich den Kontakt her. Es ist nicht bevollmächtigt, im Namen von jobvalley Angebote abzugeben, Preise zu nennen, Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen. Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen werden ausschließlich zwischen jobvalley und dem Betrieb geschlossen.
5. Neukunde
Als Neukunde gilt ein Betrieb, der kumulativ:
in den letzten 12 Monaten vor Eingang der Empfehlung keinen Rahmenvertrag, Auftrag oder Einsatz mit jobvalley hatte,
sich zum Zeitpunkt des Eingangs der Empfehlung nicht in einem aktiven Vertriebskontakt mit jobvalley befindet,
nicht mit einem bestehenden Kunden von jobvalley konzernrechtlich verbunden ist bzw. nicht als Filiale, Franchisenehmer oder Standort eines bestehenden Kunden geführt wird, soweit die Zusammenarbeit über einen zentralen Vertrag erfolgt,
kein Betrieb ist, bei dem das empfehlende Talent selbst beschäftigt ist oder an dem es unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, und
die für die Aufnahme einer Kundenbeziehung erforderlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt.
Ein aktiver Vertriebskontakt liegt insbesondere vor, wenn zum Zeitpunkt der Empfehlung bereits eine konkrete Vertriebschance dokumentiert ist oder innerhalb der letzten 90 Tage eine konkrete Kontaktaufnahme mit dem Ziel der Anbahnung einer Kundenbeziehung stattgefunden hat.
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Eingangs der Empfehlung objektiv dokumentierten Datenbestände von jobvalley. Offensichtliche Fehler oder unzutreffende Zuordnungen bleiben außer Betracht.
6. Zuordnung bei Mehrfachempfehlungen
Wird derselbe Betrieb von mehreren Talenten empfohlen, ist grundsätzlich die zeitlich erste vollständig über einen persönlichen Empfehlungslink eingegangene Empfehlung maßgeblich, die die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt. Maßgeblich ist der Zeitstempel des Eingangs bei jobvalley.
Erfüllt die zuerst eingegangene Empfehlung die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen nicht, steht sie einer späteren bonusfähigen Empfehlung desselben Betriebs nicht entgegen.
Für denselben Betrieb kann nur einmal ein Bonus nach diesen Teilnahmebedingungen gewährt werden.
7. Bonus
Der Bonus besteht aus zwei voneinander unabhängigen Stufen:
Stufe 1 – 50 € brutto: Der empfohlene Betrieb erfüllt die Voraussetzungen eines Neukunden gemäß Ziffer 5 und der Kontakt wurde durch jobvalley erfolgreich verifiziert. Verifiziert ist der Kontakt, wenn jobvalley den Betrieb erreicht und dieser die Empfehlung sowie sein Interesse an einer Zusammenarbeit bestätigt hat.
Stufe 2 – weitere 50 € brutto: Es kommt zu einer qualifizierenden ersten Schicht. Als qualifizierende erste Schicht gilt ein über jobvalley gebuchter, tatsächlich geleisteter und gegenüber dem Betrieb abrechenbarer Einsatz von mindestens vier Stunden, der innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Empfehlung beginnt.
Wird der Einsatz vor seiner Durchführung storniert, kommt er nicht zustande oder besteht gegenüber dem Betrieb kein Anspruch auf Vergütung für den Einsatz, entsteht kein Anspruch auf den Bonus der Stufe 2.
Je erfolgreich geworbenem Neukunden können somit insgesamt bis zu 100 € brutto erreicht werden. Die Anzahl der Empfehlungen je Talent ist nicht begrenzt; ein Bonus je Betrieb wird jedoch nur einmalig gewährt.
8. Auszahlung und steuerliche Behandlung
Der Bonus wird grundsätzlich mit der auf die Anspruchsentstehung folgenden regulären Entgeltabrechnung ausgezahlt.
Besteht zu diesem Zeitpunkt kein laufendes Arbeitsverhältnis mehr, erfolgt die Auszahlung im Rahmen einer entsprechenden Nachberechnung bzw. sonstigen Abrechnung. Ein erneutes Arbeitsverhältnis mit jobvalley ist keine Voraussetzung für die Auszahlung eines bereits entstandenen Bonusanspruchs.
Die Boni werden nach den jeweils geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften als Arbeitsentgelt abgerechnet. Die tatsächliche Netto-Auszahlung richtet sich nach den individuellen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnissen des Talents.
9. Ausschluss und Missbrauch
jobvalley kann ein Talent von der weiteren Teilnahme an der Aktion ausschließen, wenn es vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt.
Ein Bonusanspruch besteht insbesondere nicht, wenn:
falsche oder irreführende Angaben gemacht werden,
das Registrierungsformular durch das Talent selbst oder in Absprache unter falscher Identität ausgefüllt wird,
die Voraussetzungen für einen Bonus durch Manipulation, Täuschung oder missbräuchliche Mehrfachregistrierungen herbeigeführt werden,
personenbezogene Daten Dritter ohne deren Kenntnis oder gegen deren Willen übermittelt werden oder
Betriebe unter Verstoß gegen geltendes Recht kontaktiert werden.
Bereits ausgezahlte Boni können nach den gesetzlichen Vorschriften zurückgefordert werden, soweit sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen für den Bonusanspruch aufgrund falscher Angaben, Täuschung oder Manipulation nicht vorlagen.
Talente sind nicht berechtigt, jobvalley rechtsgeschäftlich zu vertreten. Die Nutzung der Marke, des Logos oder sonstiger Materialien von jobvalley ist ausschließlich in der von jobvalley bereitgestellten Form gestattet.
10. Datenschutz
Die Angaben zum empfohlenen Betrieb werden grundsätzlich durch den Betrieb selbst über das Registrierungsformular erhoben. Talente sollen keine personenbezogenen Daten Dritter ohne deren Kenntnis an jobvalley übermitteln.
Im Rahmen der Aktion verarbeitet jobvalley insbesondere den persönlichen Empfehlungslink bzw. die Talent-ID, den Zeitpunkt der Empfehlung, die Zuordnung des empfohlenen Betriebs zum Talent sowie die für Prüfung, Abrechnung und Auszahlung des Bonus erforderlichen Informationen.
Die Verarbeitung erfolgt, soweit erforderlich, zur Durchführung der Teilnahme an der Aktion sowie im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis nach den jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Zwecken, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen von jobvalley: Datenschutz.
11. Laufzeit, Änderung und Beendigung
Die Aktion läuft als Testphase bis zum 31.12.2026.
jobvalley kann die Aktion aus sachlichem Grund mit Wirkung für die Zukunft ändern, aussetzen oder vorzeitig beenden. Änderungen gelten ausschließlich für Empfehlungen, die nach Wirksamwerden der jeweiligen Änderung eingehen.
Für Empfehlungen, die vor Wirksamwerden einer Änderung, Aussetzung oder Beendigung ordnungsgemäß eingegangen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihres Eingangs maßgeblichen Teilnahmebedingungen fort. Dies gilt insbesondere auch für Bonusstufen, deren Voraussetzungen erst nach Änderung oder Beendigung der Aktion erfüllt werden.
Die Teilnahme an der Aktion ist freiwillig. Bei Vorliegen der in diesen Teilnahmebedingungen geregelten Voraussetzungen besteht der jeweilige Bonusanspruch. Aus der wiederholten Teilnahme oder Gewährung von Boni entsteht jedoch kein Anspruch auf Verlängerung, Fortführung oder Wiederholung der Aktion über den vorgesehenen Aktionszeitraum hinaus.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.